Die Eichgrabner VOR-Schnuppertickets sind übertragbare VOR KlimaTickets MetropolRegion und damit auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) und auch in den Zügen der WESTbahn (zwischen Wien und Amstetten) gültig.
Die Marktgemeinde Eichgraben hat ein Schnupperticket angeschafft und stellt dieses Bürgerinnen und Bürgern kostenlos tageweise zur Verfügung.
Genutzt werden kann dieses für:
VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland),
öffentlichen und privaten Schienenverkehr,
Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. Westbahn Wien-Amstetten),
ausgenommen sind lediglich Züge des RegioJet, CAT, Flughafen- Schnellverkehren, Flixbus und touristische Angebote.
Das VOR-Schnupperticket kann von allen volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz in Eichgraben gratis entlehnt werden.
Das Ticket gilt immer nur für eine Person.
Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden.
Eine Nutzung durch Firmen als „Mitarbeiterkarte“ ist nicht möglich
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 2 Buchungen pro Monat bzw. 15 Buchungen pro Jahr beschränkt.
Die Fahrkarte kann im Bürgerservice der Marktgemeinde Eichgraben während der Amtszeiten, telefonisch unter 027734460011 oder 027734460012
oder online unter https://www.schnupperticket.at/eichgraben reserviert werden.
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“- Prinzip).
Es kann immer nur eine Reservierung getätigt werden (keine Kettenbuchungen!)
Die Fahrkarte muss im Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden. Bei der Abholung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Ausleihbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit Unterschrift bestätigt.
Die Abholung der Fahrkarte hat am ersten Nutzungstag von 08:30 Uhr bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Danach wird die Karte bei Nicht-Abholung wieder freigegeben. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist bei der Abholung vorzuweisen.
Die Rückgabe der Fahrkarten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 08:30 Uhr zu erfolgen. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamts ist nicht möglich
Bei Fahrkartenverlust hat der Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen. Der Mindestersatz beträgt € 100,–/Karte, der maximale Wert beträgt € 860,–/Karte.
Werden die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkartennutzern eine Pönale von € 40.-/Tag verrechnet.
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Fahrkarte ersucht (Tel. 027734460011 od. 02773446001112).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung bzw. verspäteten Rückgabe außerdem eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
Reserviert – aber keine Fahrkarte da: es besteht kein Rechtsanspruch auf die Schnuppertickets. Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein VOR KlimaTicket MetropolRegion bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Reservierung auf einen anderen verfügbaren Tag eingetragen. Einen Kostenersatz für eine Fahrkarte gibt es nicht.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Für Fragen rund um das Schnupperticket steht Ihnen das Team unseres Bürgerservice gerne zur Verfügung: