Personen mit einem Wohnsitz in Eichgraben (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) haben die Möglichkeit, den Reisepass und/oder den Personalausweis im Bürgerservice der Marktgemeinde Eichgraben zu beantragen. Auch die Freischaltung der ID-Austria ist bei uns möglich. Dieses Serviceleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sollen Wege reduzieren und die Beantragung erleichtern – wir bitten Sie aber, folgende wesentliche Punkte zu beachten:
ACHTUNG – alle Informationen zum Umstieg von Handy-Signatur auf ID-Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at. Wenn Sie die Umstellung auf ID-Austria bei uns im Bürgerservice beantragen wollen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Wohnsitz in Eichgraben,
Österreichische Staatsbürgerschaft,
Amtlicher Lichtbildausweis und
Ihr Smartphone mitbringen.
Diese Freischaltung ist ein kostenloses Service!
Der Antrag kann ausschließlich nach Terminvereinbarung im Bürgerservice gestellt werden
Die Ausstellung der Dokumente dauert über Gemeindeantrag ca. 4 Wochen! Sollten Sie Ihr Dokument schneller benötigen, steht Ihnen dafür nach wie vor die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten oder die Außenstelle in Neulengbach (Mittwoch 08:00-14:00 Uhr) zur Verfügung.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen (das gilt auch für Kinder ab der Geburt!)
Benötigte Unterlagen für Erwachsene:
Erstausstellung: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Verlängerung: Alter Reisepass, wenn nicht länger als 5 Jahre abgelaufen
Ergänzende Unterlagen: Heirats- bzw. Scheidungsurkunde bei Namensänderung
benötigte Unterlagen für Kinderdokumente:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
Bei geschiedenen Eltern, bzw. bei nicht-verheirateten Eltern: Obsorgeregelung
Für Pflegekinder können wir leider keine Dokumente ausstellen – diese müssen Sie direkt über die BH beantragen.
Fotos (1 Stk, max. ½ Jahr alt) – Das Foto muss den Passbildkriterien entsprechen – diese finden Sie hier…
Achtung:
Passbilder von Schulfotografen entsprechen oft NICHT den Kriterien
Selbstgemachte Fotos – auch wenn Sie nach den EU-Richtlinien gemacht wurden – sind ebenfalls NICHT erlaubt
Zustellung: Sie können bei der Antragsstellung angeben, ob das Dokument an Ihre Wohnadresse geschickt werden soll, oder ob Sie es im Bürgerservice abholen wollen.
Kosten (Zahlung mit Bankomat möglich): § 14 Gebührengesetz Tarifpost 9 Abs 1 Z 1 bis 2a
Alle allgemeinen Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at