Abgaben, Tarife, Gebühren

    Abfallgebühren

    Aufschließungsabgabe

    Für Beschlussfassungen (Baubewilligung, Teilungen,...) ab dem 1. Jänner 2022 gilt der neue Einheitssatz

    Quadratwurzel aus der Fläche x € 850,00 (Einheitssatz) x Bauklassekoeffizient

    Friedhofsgebühren

    Hundeabgabe

    Die Hundeabgabe beträgt mit 1.1.2022:

    • für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

    • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz

      • € 150,- / für den ersten Hund

      • € 200,- / für den zweiten Hund

      • € 300,- / für den dritten und jeden weiteren Hund

    • für alle übrigen Hunde

      • für den ersten Hund jährlich € 50,-

      • für den zweiten Hund jährlich € 75,-

      • für jeden weiteren Hund jährlich € 100,-

    • Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr von € 0,60 zu entrichten.

    Kanalbenützungsgebühren

    (ab 1.1.2022, exkl. 10 % MWSt.)

    • Schmutzwasserkanal: 2,73 €/m²

    • Mischwasserkanal: 2,73 €/m²

    • Zuschlag für Regenwasser-Einleitung: 10%

    Kanaleinmündungsabgabe

    Mischwasserkanal:

    • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

    • 26,32 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

    Schmutzwasserkanal

    • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

    • 19,84 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

    Regenwasserkanal

    • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

    • 12,05 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

    Kanalabgabenordnung

    Ortstaxe

    Pro Nächtigung € 2,60 ab 01.01.2026

    Raummieten Marktgemeinde Eichgraben

    Benützungszeiten nur nach Vereinbarung

    Ansprechperson im Bürgerservice Fr. Kerber Tel. 02773 44600-11

    Kurse

    Privatpersonen/Vereine

    Vereine mit Schwerpunkt Kinder

    Schule Großer Turnsaal pro Stunde

    50,00 €

    30,00 €

    Schule Kleiner Turnsaal pro Stunde

    30,00 €

    25,00 €

    Gemeindezentrum Bewegungsraum pro Std.

    30,00 €

    25,00 €

    Gemeindezentrum Großer Saal pro Std.

    50,00 €



    Gemeinde

    Kosten

    GZ Großer Saal bis 6 Stunden

    150,00 €

    GZ Großer Saal 6-12 Stunden

    250,00 €

    Reinigung nach jeder Vermietung

    80,00 €

    Saal Setting (Tische aufstellen usw.) pro Stunde

    50,00 €

    Gemeindeplatz/Bienenpark/Badparkplatz

    120,00 €

    Gemeindeplatz/Bienenpark/Badparkplatz

    200,00 €

    Reinigung pro aufgewendeter Stunde

    50,00 €


    Alte Gärtnerei

    Kosten

    Markthalle bis 12 Stunden

    120,00 €

    Markthalle bis 6 Stunden Kosten pro Stunde

    25,00 €

    Markthalle + Parkplatz

    240,00 €

    Reinigung Standard nach jeder Vermietung

    80,00 €

    Sonderreinigungsaufwand je Stunde

    50,00 €

    Biergläser

    0,50 €

    Becher

    0,50 €

    Heurigengarnituren

    6,00 €

    Steuern

    • Grundsteuer A von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
      500 v. H. d. Bemessungsgrundlage

    • Grundsteuer B von Grundstücken
      500 v. H. d. Bemessungsgrundlage

    • Kommunalsteuer 3 v. H. d. Bemessungsgrundlage - wird vom GVU St. Pölten eingehoben!
      Homepage

    Wasseranschlussabgabe

    Wasseranschlussabgabe (ab 1.1.2017)

    Einheitssatz: € 9,66 exkl. 10% MWSt

    Wasserabgabenordnung

    Wasserbereitstellungsgebühr

    (Wasserabgabenordnung vom 03. November 2021, §6)

    Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 32,- pro m³/h festgesetzt.

    Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.

    Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

    Wasserbezugsgebühren

    Wasserbezugsgebühr (ab 1.4.2022) € 2,78 exkl. MWSt /m³

    Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gem. § 11 Abs. 1 u. 2 den NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt daher 12 Monate. Er beginnt am 1. April und endet am 31. März.

    Die auf Grund dieser einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf vier Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig.