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Abgaben, Tarife, Gebühren


Aufschließungsabgabe

Für Beschlussfassungen (Baubewilligung, Teilungen,...) ab dem 1. Jänner 2022 gilt der neue Einheitssatz

Quadratwurzel aus der Fläche x € 850,00 (Einheitssatz) x Bauklassekoeffizient


Friedhofsgebühren


Abfallgebühren


Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beträgt mit 1.1.2022:

  • für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz

    • € 150,- / für den ersten Hund

    • € 200,- / für den zweiten Hund

    • € 300,- / für den dritten und jeden weiteren Hund

  • für alle übrigen Hunde

    • für den ersten Hund jährlich € 50,-

    • für den zweiten Hund jährlich € 75,-

    • für jeden weiteren Hund jährlich € 100,-

  • Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr von € 0,60 zu entrichten.


Kanalbenützungsgebühren

(ab 1.1.2022, exkl. 10 % MWSt.)

  • Schmutzwasserkanal: 2,73 €/m²

  • Mischwasserkanal: 2,73 €/m²

  • Zuschlag für Regenwasser-Einleitung: 10%

Kanaleinmündungsabgabe

Mischwasserkanal:

  • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

  • 26,32 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Schmutzwasserkanal

  • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

  • 19,84 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Regenwasserkanal

  • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

  • 12,05 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Kanalabgabenordnung


Ortstaxe

Pro Nächtigung € 2,60 ab 01.01.2026


Steuern

  • Grundsteuer A von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
    500 v. H. d. Bemessungsgrundlage

  • Grundsteuer B von Grundstücken
    500 v. H. d. Bemessungsgrundlage

  • Kommunalsteuer 3 v. H. d. Bemessungsgrundlage - wird vom GVU St. Pölten eingehoben!
    Homepage


Turnsaal der Marktgemeinde Eichgraben

in der Schule, Hauptstraße 44

Benützungszeiten nur nach Vereinbarung

Ansprechperson im Bürgerservice Fr. Kerber Tel. 0277344600, Kl. 11

  • Kleiner Turnsaal (ca. 150 m², im Erdgeschoss): 15,00 €

  • Großer Turnsaal (ca. 410 m², im Obergeschoss): 26,00 €


Wasseranschlussabgabe

Wasseranschlussabgabe (ab 1.1.2017)

Einheitssatz: € 9,66 exkl. 10% MWSt

Wasserabgabenordnung

Wasserbereitstellungsgebühr

(Wasserabgabenordnung vom 03. November 2021, §6)

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 32,- pro m³/h festgesetzt.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.

Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

Wasserbezugsgebühren

Wasserbezugsgebühr (ab 1.4.2022) € 2,78 exkl. MWSt /m³

Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gem. § 11 Abs. 1 u. 2 den NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt daher 12 Monate. Er beginnt am 1. April und endet am 31. März.

Die auf Grund dieser einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf vier Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig.