Abgaben, Tarife, Gebühren

Abfallgebühren

Aufschließungsabgabe

Für Beschlussfassungen (Baubewilligung, Teilungen,...) ab dem 1. Jänner 2022 gilt der neue Einheitssatz

Quadratwurzel aus der Fläche x € 850,00 (Einheitssatz) x Bauklassekoeffizient

Friedhofsgebühren

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beträgt mit 1.1.2022:

  • für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz

    • € 150,- / für den ersten Hund

    • € 200,- / für den zweiten Hund

    • € 300,- / für den dritten und jeden weiteren Hund

  • für alle übrigen Hunde

    • für den ersten Hund jährlich € 50,-

    • für den zweiten Hund jährlich € 75,-

    • für jeden weiteren Hund jährlich € 100,-

  • Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr von € 0,60 zu entrichten.

Kanalbenützungsgebühren

(ab 1.1.2022, exkl. 10 % MWSt.)

  • Schmutzwasserkanal: 2,73 €/m²

  • Mischwasserkanal: 2,73 €/m²

  • Zuschlag für Regenwasser-Einleitung: 10%

Kanaleinmündungsabgabe

Mischwasserkanal:

  • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

  • 26,32 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Schmutzwasserkanal

  • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

  • 19,84 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Regenwasserkanal

  • Einheitssatz (ab 1.1.2022)

  • 12,05 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)

Kanalabgabenordnung

Ortstaxe

Pro Nächtigung € 2,60 ab 01.01.2026

Raummieten Marktgemeinde Eichgraben

Benützungszeiten nur nach Vereinbarung

Ansprechperson im Bürgerservice Fr. Kerber Tel. 02773 44600-11

Kurse

Privatpersonen/Vereine

Vereine mit Schwerpunkt Kinder

Schule Großer Turnsaal pro Stunde

50,00 €

30,00 €

Schule Kleiner Turnsaal pro Stunde

30,00 €

25,00 €

Gemeindezentrum Bewegungsraum pro Std.

30,00 €

25,00 €

Gemeindezentrum Großer Saal pro Std.

50,00 €



Gemeinde

Kosten

GZ Großer Saal bis 6 Stunden

150,00 €

GZ Großer Saal 6-12 Stunden

250,00 €

Reinigung nach jeder Vermietung

80,00 €

Saal Setting (Tische aufstellen usw.) pro Stunde

50,00 €

Gemeindeplatz/Bienenpark/Badparkplatz

120,00 €

Gemeindeplatz/Bienenpark/Badparkplatz

200,00 €

Reinigung pro aufgewendeter Stunde

50,00 €


Alte Gärtnerei

Kosten

Markthalle bis 12 Stunden

120,00 €

Markthalle bis 6 Stunden Kosten pro Stunde

25,00 €

Markthalle + Parkplatz

240,00 €

Reinigung Standard nach jeder Vermietung

80,00 €

Sonderreinigungsaufwand je Stunde

50,00 €

Biergläser

0,50 €

Becher

0,50 €

Heurigengarnituren

6,00 €

Steuern

  • Grundsteuer A von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
    500 v. H. d. Bemessungsgrundlage

  • Grundsteuer B von Grundstücken
    500 v. H. d. Bemessungsgrundlage

  • Kommunalsteuer 3 v. H. d. Bemessungsgrundlage - wird vom GVU St. Pölten eingehoben!
    Homepage

Wasseranschlussabgabe

Wasseranschlussabgabe (ab 1.1.2017)

Einheitssatz: € 9,66 exkl. 10% MWSt

Wasserabgabenordnung

Wasserbereitstellungsgebühr

(Wasserabgabenordnung vom 03. November 2021, §6)

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 32,- pro m³/h festgesetzt.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.

Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

Wasserbezugsgebühren

Wasserbezugsgebühr (ab 1.4.2022) € 2,78 exkl. MWSt /m³

Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gem. § 11 Abs. 1 u. 2 den NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt daher 12 Monate. Er beginnt am 1. April und endet am 31. März.

Die auf Grund dieser einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf vier Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig.