Für Beschlussfassungen (Baubewilligung, Teilungen,...) ab dem 1. Jänner 2022 gilt der neue Einheitssatz
Quadratwurzel aus der Fläche x € 850,00 (Einheitssatz) x Bauklassekoeffizient
Die Hundeabgabe beträgt mit 1.1.2022:
für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach § 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz
€ 150,- / für den ersten Hund
€ 200,- / für den zweiten Hund
€ 300,- / für den dritten und jeden weiteren Hund
für alle übrigen Hunde
für den ersten Hund jährlich € 50,-
für den zweiten Hund jährlich € 75,-
für jeden weiteren Hund jährlich € 100,-
Für die Hundemarke ist eine einmalige Gebühr von € 0,60 zu entrichten.
(ab 1.1.2022, exkl. 10 % MWSt.)
Schmutzwasserkanal: 2,73 €/m²
Mischwasserkanal: 2,73 €/m²
Zuschlag für Regenwasser-Einleitung: 10%
Mischwasserkanal:
Einheitssatz (ab 1.1.2022)
26,32 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)
Schmutzwasserkanal
Einheitssatz (ab 1.1.2022)
19,84 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)
Regenwasserkanal
Einheitssatz (ab 1.1.2022)
12,05 €/m² (exkl. 10 % MWSt.)
Pro Nächtigung € 2,60 ab 01.01.2026
Grundsteuer A von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
500 v. H. d. Bemessungsgrundlage
Grundsteuer B von Grundstücken
500 v. H. d. Bemessungsgrundlage
Kommunalsteuer 3 v. H. d. Bemessungsgrundlage - wird vom GVU St. Pölten eingehoben!
Homepage
in der Schule, Hauptstraße 44
Benützungszeiten nur nach Vereinbarung
Ansprechperson im Bürgerservice Fr. Kerber Tel. 0277344600, Kl. 11
Kleiner Turnsaal (ca. 150 m², im Erdgeschoss): 15,00 €
Großer Turnsaal (ca. 410 m², im Obergeschoss): 26,00 €
Wasseranschlussabgabe (ab 1.1.2017)
Einheitssatz: € 9,66 exkl. 10% MWSt
(Wasserabgabenordnung vom 03. November 2021, §6)
Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 32,- pro m³/h festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.
Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:
Wasserbezugsgebühr (ab 1.4.2022) € 2,78 exkl. MWSt /m³
Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gem. § 11 Abs. 1 u. 2 den NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt daher 12 Monate. Er beginnt am 1. April und endet am 31. März.
Die auf Grund dieser einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf vier Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig.