Amtstafel
Verordnung über die Naturschutzgebiete, Änderung
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-11-05 – Verordnung über die Naturschutzgebiete, Änderung
Information über Gesetzesbeschluss des Landtages
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 24. September 2026 folgenden Gesetzesbeschluss gefasst hat, der einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden kann:
NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz (NÖ PSMG), NÖ Grundverkehrsgesetz 2007 (NÖ GVG 2007), Änderung
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-1056
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des Gesetzesbeschlusses durch den Landtag zu laufen und endet mit 5. November 2026.
NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-10-30– NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), Änderung
Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, Änderung
Der Entwurf des folgenden Landesgesetzes bzw. Landesverordnung wird einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-10-19 Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, Änderung
Stellenausschreibung Saisonbademeister/in und Bauhofmitarbeiter/in
Die Marktgemeinde Eichgraben sucht ab sofort eine/einen
- Saison-Bademeister/in und Bauhofmitarbeiter/in
- Saison-Bademeister/in
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dienstantritt: ehestmöglich
Bewerbungen sind bis spätestens 30. Oktober 2026 per E-Mail unter personal@eichgraben.at oder beim Gemeindeamt Eichgraben unter Vorlage folgender Unterlagen einzubringen:
• Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf
• Ausbildungsnachweise
• Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
• Strafregisterauskunft
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
NÖ Landesgesundheitsagentur - Betrauungsverordnung (NÖ LGA-BV), Änderung
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-10-09 – NÖ Landesgesundheitsagentur - Betrauungsverordnung (NÖ LGA-BV), Änderung
Informationsschreiben von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten betreffend Lagerung und Entfernung von Grün- und Strauchschnitt
Grünschnittlagerungen an Gewässern geben immer wieder Anlass zu behördlichem Einschreiten. Dies passiert unserer Wahrnehmung nach oftmals aus bloßer Unwissenheit der Beteiligten über die damit verbundene Problematik bzw. die möglichen daraus resultierenden (Rechts-) Folgen.
Anordnung - Wassersparmaßnahmen
„ALLE müssen sparen!“
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Bundesministerium für Inneres wurde am 9. Juli 2026 ein Volksbegehren mit folgender Kurzbezeichnung angemeldet:
„ALLE müssen sparen!“ (Registrierungsnummer: 014/2026)
Ergebnis der Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer
Gemäß § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der geltenden Fassung, werden nachstehend das Ergebnis der Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer am 31. Mai 2026 sowie die Namen der gewählten Bewerber verlautbart.