GVU St. Pölten - Einsatzplanung zur Waldbrandbekämpfung im Bezirk St. Pölten
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Beilage wird Ihnen eine Information betreffend die Erstellung eines Waldfachplanes zur Waldbrandbekämpfung übermittelt.
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Beilage wird Ihnen eine Information betreffend die Erstellung eines Waldfachplanes zur Waldbrandbekämpfung übermittelt.
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-05-31 – NÖ Pflichtschulgesetz 2018, Änderung
Gemäß § 32 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der geltenden Fassung, werden die eingebrachten Wahlvorschläge veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 23. April 2026 folgende Gesetzesbeschlüsse gefasst hat, die einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden können:
NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), Änderung
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-956
NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-959
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen und endet mit 4. Juni 2026.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk St. Pölten verordnet werden
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-05-04 – NÖ Kindergartengesetz 2006 (NÖ KGG), Änderung
bis 2026-05-26 – NÖ Pflanzenschutzmittelgesetzes (NÖ PSMG) und NÖ Pflanzenschutzmittel-Ausbildungsbescheinigungsverordnung 2012 (NÖ PSM-AusbbVO 2012), Änderung
Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (Beilage 1).
Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at.
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.
Goldgelbe Vergilbung bei Reben - Gemeindeinformation
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten übermittelt Ihnen das Informationsschreiben der Landes-Landwirtschaftskammer betreffend die Rebenkrankheit „Goldgelbe Vergilbung = Grapevine flavescence dorée (GFD) zur Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben hat in seiner Sitzung vom 23.03.2026 die folgende Verordnung erlassen:
Es wird mitgeteilt, dass im Bundesministerium für Inneres am 11. März 2026 ein
Volksbegehren mit folgender Kurzbezeichnung angemeldet wurde:
• „Pensionisten Volksbegehren“ (Registrierungsnummer: 008/2026)