Amtstafel
NÖ Landesgesundheitsagentur - Betrauungsverordnung (NÖ LGA-BV), Änderung
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-10-09 – NÖ Landesgesundheitsagentur - Betrauungsverordnung (NÖ LGA-BV), Änderung
Sprechtag von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz in St. Pölten
Informationsschreiben von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten betreffend Lagerung und Entfernung von Grün- und Strauchschnitt
Grünschnittlagerungen an Gewässern geben immer wieder Anlass zu behördlichem Einschreiten. Dies passiert unserer Wahrnehmung nach oftmals aus bloßer Unwissenheit der Beteiligten über die damit verbundene Problematik bzw. die möglichen daraus resultierenden (Rechts-) Folgen.
NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014), Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-09-18 NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 20214), Änderung
Anordnung - Wassersparmaßnahmen
„ALLE müssen sparen!“
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Bundesministerium für Inneres wurde am 9. Juli 2026 ein Volksbegehren mit folgender Kurzbezeichnung angemeldet:
„ALLE müssen sparen!“ (Registrierungsnummer: 014/2026)
Ergebnis der Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer
Gemäß § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der geltenden Fassung, werden nachstehend das Ergebnis der Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer am 31. Mai 2026 sowie die Namen der gewählten Bewerber verlautbart.
GVU St. Pölten - Einsatzplanung zur Waldbrandbekämpfung im Bezirk St. Pölten
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Beilage wird Ihnen eine Information betreffend die Erstellung eines Waldfachplanes zur Waldbrandbekämpfung übermittelt.
Waldbrandverordnung 2026
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk St. Pölten verordnet werden
Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung
Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (Beilage 1).
Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at.
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.