Die Marktgemeinde Eichgraben hat sich als Klimabündnisgemeinde im Biosphärenpark Wienerwald dazu verpflichtet, den Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 auf die Hälfte des Wertes von 2007 (C02 Grobbilanz) zu reduzieren. Ziel dieser Förderaktion ist die Reduktion des Energieverbrauches der Eichgrabner Haushalte sowie die damit einhergehende Verringerung der Kohlendioxid- und Schadstoffemissionen. Die Marktgemeinde Eichgraben gewährt daher nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuschüsse zu den unten angeführten Maßnahmen. Auf Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.
Verbesserung der Umweltsituation durch Verminderung der CO2 Emissionen im Ort Ersatz von Importenergie durch vermehrte Nutzung erneuerbarer, heimischer Energieträger Stärkung des Umweltbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger von Eichgraben.
Förderungswerber müssen ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eichgraben haben.
Bei energieverbrauchsbezogenen Förderungen muss sich das förderwürdige Objekte im Gemeindegebiet befinden sowie ganzjährig bewohnt oder genutzt werden.
Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch
Förderungen können nur nach vorhandenen Budgetmitteln ausbezahlt werden.
Pro Förderwerber / Liegenschaftseigentümer wird nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr gefördert.
Eine Förderung kann nur für eine Maßnahme im gleichen Kalenderjahr wie die Anschaffung gewährt werden (Einreichungen bis 31. Jänner des Folgejahres möglich)
Bei den Förderungen handelt es sich um einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Widerruf bzw. Rückforderung der Förderung: Die Förderung wird von der Marktgemeinde Eichgraben widerrufen bzw. zurückgefordert, wenn der/die FörderungswerberIn zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht oder maßgebliche Tatsachen verschwiegen hat.
Auch im Budget 2026 wurde ein Schwerpunkt im Bereich Energieversorgung und -unterstützung gesetzt. Insgesamt sind 18.000 Euro für diesen Bereich vorgesehen:
Für die Gründung und Mitträgerschaft in der neuen Energiegemeinschaft Pressbaum–Eichgraben wurden rund 10.000 Euro im Budget 2026 eingearbeitet.
Damit ermöglichen wir allen Eichgrabnerinnen und Eichgrabnern, deren Stromversorgung über das Umspannwerk Pressbaum erfolgt, die Teilnahme an einer gemeinschaftlich organisierten Stromgemeinschaft. Ziel ist es, Vorteile beim Strombezug zu schaffen und den regionalen Stromverbrauch zu stärken.
8.000 Euro stehen für Einzelförderungen im Energiebereich zur Verfügung. Diese Mittel kommen unter anderem folgenden Bereichen zugute:
Energieberatung
Stromspeicherlösungen, größer 5kWh mit € 300 je Anlage
Notstromfähige-Speicher mit zusätzlich € 200 pro Haushalt
Wärmepumpen, Hackschnitzel- oder Pellets Heizungsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr € 300 je Anlage
Für eine Vorort-Beratung durch die NÖ-Energieberatung wird der Kunden-Selbstbehalt in der Höhe von 40,- von der Marktgemeinde Eichgraben übernommen. Die Rechnung samt Zahlungsbeleg und Beratungsprotokoll bitte an die Marktgemeinde Eichgraben übermitteln.
Speichersysteme, größer als 5kWh werden mit € 300,- pro Anlage gefördert.
Benötigte Unterlagen zur Auszahlung der Förderung:
Rechnung, aus der die Speichergröße hervorgeht
Zahlungsbestätigung
Notstromfähige-Speicher werden mit € 200,- pro Haushalt gefördert.
Benötigte Unterlagen zur Auszahlung der Förderung:
Rechnung, aus der die Speichergröße hervorgeht
Zahlungsbestätigung
Anlagen können nur gefördert werden, sofern eine Typenprüfung vorliegt und die in Niederösterreich jeweils gültigen Emmissionsgrenzwerte eingehalten werden und das ganze Haus damit beheizt wird.
Förderung von Wärmepumpen, Hackschnitzel- oder Pellets Heizungsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr € 300,- pro Anlage.
Benötigte Unterlagen zur Auszahlung der Förderung:
Die genannte Typenprüfung
Die Rechnung mit Zahlungsbestätigung
Für einen Förderantrag 2026, verwenden Sie bitte das folgende Online-Formular um diesen Antrag einzureichen: