Wussten Sie, dass in unserem Gemeindegebiet auf allen Nebenstraßen Tempo 30 gilt?
Wussten Sie, dass in unserem gesamten Gemeindegebiet Tempo 30 auf allen Nebenstraßen gilt?!
Diese Regel ist kein Ärgernis, sondern ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller.
Kinder spielen, Menschen gehen spazieren, Radfahrende sind unterwegs – gerade hier ist Rücksicht gefragt. Wer sich an die Tempo-30-Zone hält, schützt nicht nur andere, sondern hilft auch dabei, den Lärmpegel zu senken und das Wohnumfeld lebenswerter zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für die Zone 40 zwischen Schule und Kindergarten! Leider kommt es immer wieder zu besorgniserregenden Vorfällen, die leicht verhindert werden können, einzig durch das Einhalten der zulässigen Geschwindigkeit und bedachtes Fahren bei den Schutzwegen.
Ein paar Sekunden mehr Fahrzeit bedeuten für Sie kaum Aufwand – für andere können sie jedoch den entscheidenden Unterschied machen. Schon wenige km/h zu viel können im Ernstfall über Leben und Gesundheit entscheiden. Tempo 30 rettet Leben, reduziert Unfallgefahren und macht unsere Straßen sicherer für alle.
Fahren Sie mit Verantwortung. Fahren Sie mit Rücksicht. Fahren Sie Tempo 30.
Danke für Ihr Mitwirken - für ein sicheres und angenehmes Miteinander in unserem Ort.
Die Reduktion der Fahrgeschwindigkeit beschäftigte die Gemeinde schon in den 80er und 90er Jahren. So kam es, dass die Marktgemeinde Eichgraben im Interesse der Sicherheit bereits mit Wirksamkeit vom 30. September 1995 nach Genehmigung der NÖ Landesregierung, eine Verordnung zu Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen beschlossen hat. Diese Verordnung hat nach wie vor Gültigkeit und ist mit dem Aufstellen der 30er-Verkehrszeichen, beim Einfahren in die Siedlungsstraßen verkehrsrechtlich kundgemacht. Die Marktgemeinde Eichgraben hatte damals mit diesem Beschluss eine Vorreiterrolle im Bezirk, weil diese Regelung flächendeckend, auf einmal und auf allen Gemeindestraßen gleichermaßen, verordnet wurde.
Von der Tempo 30 Regelung ausgenommen sind im Wesentlichen die Landesstraßen aufgrund der erhöhten Verkehrsbedeutung. Unbestritten ist durch diese Regelung die reduzierte Belastung der Bewohner in den Wohngebieten sowie eine tatsächliche Erhöhung der Verkehrssicherheit. Tempo 30 ist eine wichtige Verkehrsmaßnahme, welche wesentlich zu einer verbesserten Lebensqualität und einer nachhaltigeren Mobilität beiträgt.
Generell gilt in 30er Zonen "Rechts vor Links". Dem Grundsatz nach wird in Tempo-30-Zonen keine weitere Verkehrsmaßnahme notwendig, außer die Gegebenheiten erfordern eine weitere Regelung, wie zum Beispiel das „Vorrang geben“ am Kreuzungsbereich Sonnwendstraße-Wallnerstraße für die Verkehrsteilnehmer an der Wallnerstraße.
Ergänzend der Hinweis, dass sämtliche Maßnahmen den Straßenverkehr betreffend nur nach Genehmigung der Verkehrsbehörde erfolgen dürfen, unabhängig um welche Straße es sich dabei handelt. Rechtsgrundlage ist die StVO, Straßenverkehrsordnung.
Eingeleitete Maßnahmen:
1) Das Geschwindigkeitsniveaus vor der Schule und dem Kindergarten wird durch die NÖ Verkehrsabteilung ermittelt. Die Ergebnisse werden für Herbst erwartet. Diese Messergebnisse sind danach die Basis für mögliche weitere Maßnahmen, die in Abstimmung mit der Verkehrsabteilung des Landes NÖ erfolgen müssen.
2) Bei der Ortseinfahrt Eichgraben aus Richtung Hochstrass wurde eine 70er Zone eingeführt. Diese Geschwindigkeitsreduktion dient der Sicherheit der Seitenstraßen, die in die Badner Straße führen und unübersichtlich sind.
3) Alle Zebrastreifen wurden neu zweifarbig eingefärbt. Damit erhöht sich die Sichtbarkeit der Fußgängerübergänge, was für eine optimale Sichtbarkeit sorgt. Ebenso wurden die Sharrows neu erneuert, um darauf hinzuweisen, dass sowohl Autofahrer als auch Radfahrer die Fahrbahn teilen.
4) Mit dem Aufstellen der Schutzengel-Aktion Plakaten zum Schulstart wurden alle Autofahrer darauf sensibilisiert, dass es wieder viele Kinder auf den Schulwegen unterwegs sind.
5) Täglich werden Kinder (über die Aktion Pedibus) am Schulweg vom Gemeindezentrum zur Schule von Gemeindemitarbeitern begleitet.
6) Es wurde bei der Verkehrsbehörde eine Messung für eine mögliche Querungshilfe bei der B44-Kreisverkehr beantragt. Ziel ist es, zu eruieren, Daten zu erheben und die Frequenz zu messen, damit seitens der Behörde entschieden werden kann, ob dort ein Zebrastreifen verkehrstechnisch erforderlich und sinnvoll ist.
7) Es gab einen einseitigen Bericht zum Thema 30er Zone in der Gemeindezeitung „Eichgraben mittendrin!“.