NÖ Biber-Verordnung 2026
Der Entwurf des folgenden Landesgesetzes bzw. Landesverordnung wird einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-08-24 NÖ Biber-Verordnung 2026
Der Entwurf des folgenden Landesgesetzes bzw. Landesverordnung wird einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-08-24 NÖ Biber-Verordnung 2026
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-08-14 - Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2027
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Entwürfe der folgenden Landesgesetze bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:
bis 2026-08-20 - NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG), Änderung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 die folgende Verordnung erlassen:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 die folgende Verordnung erlassen:
Gemäß § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der geltenden Fassung, werden nachstehend das Ergebnis der Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer am 31. Mai 2026 sowie die Namen der gewählten Bewerber verlautbart.
Bei der Gemeinde Brand-Laaben gelangt die Stelle eines (einer) Vertragsbediensteten für den Kindergartenhilfsdienst im NÖ Landeskindergarten Brand-Laaben zur Ausschreibung.
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Beilage wird Ihnen eine Information betreffend die Erstellung eines Waldfachplanes zur Waldbrandbekämpfung übermittelt.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk St. Pölten verordnet werden
Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (Beilage 1).
Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at.
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.